Heute, am 70 Jahrestag der Verkündung der Allgemeinen Menschenrechte möchten wir uns dieser Thematik widmen. PALFINGER räumt den Menschenrechten eine hohe Wichtigkeit, auch in seinem Verhaltenskodex, ein.
MENSCHENRECHTE SEIT 1948 VERSCHRIFTLICHT
Der internationale Tag der Menschenrechte erinnert an den 10. Dezember 1948. An diesem Tag wurde die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet und wurde anschließend in 375 Sprachen übersetzt. Die Erklärung beinhaltet 30 Artikel, welche die Rechte darstellen, die jedem Menschen zustehen.
Menschenrechte sind wie folgt wahrzunehmen:
- Universalität: Menschenrechte sind überall und für alle Menschen gültig.
- Egalität: Jedem Menschen sind die Menschenrechte gleichermaßen garantiert.
- Unteilbarkeit: Menschenrechte werden stets in ihrer Gesamtheit verwirklicht.
Leider geschehen Verletzungen der Menschenrechte. Umso wichtiger ist es, den Schutz dieser Lebensrechte zu gewährleisten und zu wahren.
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
PALFINGER’s CODE OF CONDUCT
Als global agierendes Unternehmen möchte PALFINGER sicherstellen, dass unser Verhalten in allen Märkten und Unternehmensbereichen, sei es intern oder extern, von derselben Ethik geleitet wird. Deshalb wurden schon vor acht Jahren Grundsätze zu den Themen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung im Rahmen eines Verhaltenskodex zusammengefasst. Dieser gilt nicht nur für PALFINGERs Mitarbeiter, sondern auch für unsere Geschäftspartner, Lieferanten und Händler.
Unsere Verhaltensregeln zum Thema „Menschenrechte“:
Verbot von Kinderarbeit
In keiner Phase der Produktion darf auf Kinderarbeit zurückgegriffen werden. Die Partner sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung oder den Arbeitseinsatz von Kindern zu halten. Dieses Mindestalter sollte nicht geringer als das Alter sein, mit dem die allgemeine Schulpflicht endet, und in jedem Fall nicht weniger als 15 Jahre betragen
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Freie Wahl der Beschäftigung
Zwangs- oder Pflichtarbeit ist unzulässig. Die Mitarbeiter müssen die Freiheit haben, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen. Von den Beschäftigten darf nicht verlangt werden, ihren Ausweis, Reisepass oder ihre Arbeitsgenehmigung als Vorbedingung für die Beschäftigung auszuhändigen.
Diskriminierungsverbot
Die Diskriminierung von Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt für Benachteiligung beispielsweise aufgrund Geschlecht, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung.
Vereinigungsfreiheit
Mitarbeiter müssen offen mit der Unternehmensleitung über die Arbeitsbedingungen kommunizieren können, ohne Repressalien, in welcher Form auch immer, befürchten zu müssen. Sie müssen das Recht haben, sich zusammenzuschließen, einer Gewerkschaft beizutreten, eine Vertretung zu ernennen und sich in eine solche wählen zu lassen.
Gesundheit und Sicherheit
Der Partner gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der nationalen Bestimmungen und unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.