Am heutigen Welttag möchten wir unsere Aufmerksamkeit einem noch immer dringlichen Thema widmen: Der Kinderarbeit. Kinderarbeit gibt es seit jeher auf der ganzen Welt.
Was ist Kinderarbeit und wie präsent ist sie in unserer heutigen Welt?
Laut internationaler Definition der International Labour Organisation (ILO) sind u.a. folgende Formen der Kinderarbeit als ausbeuterisch anzusehen und abzuschaffen: „Arbeit von Kindern unter 13 Jahren, Sklaverei, Schuldknechtschaft und alle Formen der Zwangsarbeit, Kinderprostitution und -pornographie, illegale Tätigkeiten, wie zum Beispiel Drogenschmuggel sowie Arbeit, die die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet.“
Heute geht man von 168 Millionen Kinderarbeitern weltweit aus, 51% dieser Kinder sind in gefährlichen Arbeitsbereichen eingesetzt. Die Landwirtschaft gilt weiterhin als Spitzenreiter, aber auch andere Sektoren, wie Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Tourismus sind von großer Relevanz. Mit der 1989 erlassenen UN-Kinderrechtskonvention sichern die Vereinten Nationen den Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung zu. 2002 wurde mit dem ersten Welttag gegen Kinderarbeit ein internationaler Gedenktag eingerichtet, der jährlich am 12. Juni stattfindet.
Was tun wir beim PALFINGER?
Faire Wirtschaft zählt bei PALFINGER zu den vier strategischen Nachhaltigkeitsbereichen und verankert in diesem auch die strikte Vermeidung von Kinderarbeit in der gesamten Wertschöpfungskette.
PALFINGER bedient diverse Kanäle und Instrumente, um auf Kinderarbeit aufmerksam zu machen und diese gänzlich zu unterbinden. In unserem seit 2010 bestehenden Code of Conduct (CoC) führen wir den Verbot von Kinderarbeit an erster Stelle auf. Wir verpflichten mit diesem gesamt PALFINGER, unsere Händler sowie Lieferanten und sämtliche Kooperationspartner zu der Einhaltung dieses Menschenrechtes. Als Mitglied des United Nations Global Compact verpflichten wir uns seit 2013 ebenfalls zum Verbot von Kinderarbeit und berichten jährlich in einem Bericht über unsere Fortschritte:
„In keiner Phase der Produktion darf auf Kinderarbeit zurückgegriffen werden. Die Partner sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung oder den Arbeitseinsatz von Kindern zu halten. Dieses Mindestalter sollte nicht geringer als das Alter sein, mit dem die allgemeine Schulpflicht endet, und in jedem Fall nicht weniger als 15 Jahre betragen.“
Sie interessiert wozu wir uns noch weiter in unserem Code of Conduct verpflichten? Dann schauen Sie sich doch einmal unser Erklärvideo dazu an.