OMG – 5 JAHRE INTEGRIERTE BERICHTERSTATTUNG

OMG – 5 JAHRE INTEGRIERTE BERICHTERSTATTUNG

Kaum zu glauben, aber PALFINGER berichtet bereits seit 2013 im Rahmen eines jährlichen integrierten Geschäftsberichts über finanzielle und nicht-finanzielle Entwicklungen. Dieser umfasst die wirtschaftlichen und rechtlichen Informationen und beschreibt die Aspekte und Ergebnisse des Nachhaltigkeitsmanagements.

Warum integriert berichten?

iGB 2013

Manch einer mag sich fragen, warum ging PALFINGER diesen Weg? Wir sind überzeugt, dass die Auseinandersetzung mit den Chancen, Risiken und den Auswirkungen der eigenen Tätigkeit auf die gesamte Wertschöpfungskette den Erfolg unserer Unternehmens bestimmt. Deshalb war es also nur eine Frage der Zeit, wann integriert berichtet wird.

Grundsätzlich kann man zwischen 3 Formen der Berichterstattung wählen:

  • Nachhaltigkeitsbericht
    • PALFINGER erstellte bereits seit 2004 einen Nachhaltigkeitsbericht
    • Veröffentlichung meist nachgelagert

iGB 2014

  • 1-Cover-Bericht
    • 1 Umschlag mit 2 eigenständigen Berichten (also wieder ein separater Nachhaltigkeitsbericht)
    • Veröffentlichung gleichzeitig
  • Integrierter Geschäftsbericht
    • Nachhaltigkeitsbericht ist im Geschäftsbericht integriert (Integrationsvarianten von nur einzelnen Kapiteln bis hin zu Vollintegration in allen Passagen)
    • Veröffentlichung gleichzeitig

iGB 2015

PALFINGER hat sich 2012 für letztere Reportingform, den iGB, entschieden. Einerseits war der Umstieg des internationalen Rahmenwerks für nachhaltige Berichterstattung, die Global Reporting Initiative (GRI) 3.1 auf 4.0, geplant. Dies ermöglichte eine wesentliche Reduktion der Berichtsanforderung aufgrund des verstärkten Fokus auf die Wesentlichkeitsanalyse. Andererseits stellte sich die Frage: wenn nachhaltige Aspekte den Unternehmenserfolg mitbestimmen, warum sollte dann nicht in einem Jahresbericht gleichzeitig über die Entwicklung berichtet werden?

Und natürlich spielten nicht zuletzt Kosten- und Zeiteinsparungsgedanken eine Rolle

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. Der ursprünglich eigenständige Nachhaltigkeitsbericht wurde gleich nach der Erstellung des Geschäftsberichts begonnen und meist im Juni veröffentlicht. Dadurch waren Kapazitäten für eine weitere Berichterstattung gebunden.

Voraussetzungen einer integrierten Berichterstattung

iGB 2016

Im Zuge des Umstiegs auf einen iGB wurde auch eine kritische Prozessanalyse hinsichtlich der Erstellung eines Jahresabschlusses mit allen involvierten Abteilungen durchgeführt. Vereinheitlichte Prozesse und zunehmend integrierte Prozessschritte mit Finance, Controlling und Wirtschaftsprüfern waren neben der Integration von Nachhaltigkeits-Kennzahlen in das Finanzsystem eine wesentliche Voraussetzung für diese Umstellung.

PALFINGER ist im europäischen Vergleich eines von wenigen Unternehmen, die bereits Anfang Februar einen Jahresabschluss sowie einen integrierten Geschäftsbericht veröffentlichen. Das ist eine Gesamt-Durchlaufzeit von 4 Monaten und inkludiert nur knapp 2 Wochen Konsolidierungszeitraum im Jänner für finanzielle und nicht-finanzielle, auditierte Kennzahlen – bei über 90 vollkonsolidierten Einheiten.

An dieser Stelle auch ein großer Dank an das gesamte Projektteam und involvierte Berichterstatter für die reibungslose und professionelle Abwicklung des Endproduktes iGB.

Berichterstattung wird obligatorisch – wer befindet sich im Safe Harbour?

iGB 2017

Zunehmende Marktregulierungen in den letzten Jahren zeigen den steigenden Druck auf Unternehmen sich mit Nachhaltigkeitsthemen auseinanderzusetzen. Sei es etwa durch REACh, das Energieeffizienzgesetz, CO2-Preisfixierungen, die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) oder das NaDiVeG.

Neue rechtliche Berichts-Anforderungen innerhalb der EU, in Österreich unter NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) bekannt, verpflichtet börsennotierte Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen seit 2017 offen zu legen. Auch die PALFINGER Gruppe ist von diesem Gesetz betroffen, kann aber den Anforderungen aufgrund der langjährigen Erfahrung gelassen entgegenblicken. Denn im Safe Harbour befinden sich nur jene Unternehmen, welche GRI mit neuem Standard entsprechen und somit NaDiVeG-konform sind. Die Entscheidung an GRI als Reportingstandard seit 2005 festzuhalten war also Goldrichtig und wurde erneut bestätigt.

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